Die neuen Fortbildungsstufen

gültig ab 1.1.2020, veröffentlicht im Berufsbildungsgesetz § 53 und § 54

Die höhenqualifizierende Berufsbildung ist zum 1.1.2020 neu geregelt worden

Mit der Novelle des Berufsbildungsgesetzes BBiG ist die höhenqualifizierende Berufsbildung weitreichend verändert worden. Ziel ist es, die Berufsbildung der Universitätsausbildung anzugleichen. Für Eure Karriereplanung ist es wesentlich, diese Neuordnung zu kennen.

Alles beginnt mit der bekannten Berufsausbildung mit dem Abschluss als Pferdewirt/in. Auf diesen Berufsabschluss baut jetzt die neugeregelte, höhenqualifizierende Berufsbildung auf und organisiert dies in 3 Fortbildungsstufen.

  • Fortbildungsstufe 1: Geprüfter Berufsspezialist, Voraussetzung Berufsabschluss, 400 h Fortbildungsumfang, DQR/EQR 5, Beispiel: Geprüfter Berufsspezialist/in für Tierbesamung* (ehemaliger Besamungswart/in)
  • Fortbildungsstufe 2: Bachelor Professional, Voraussetzung Berufsabschluss und/ oder Abschluss Fortbildungsstufe 1, 1200 h Fortbildungsumfang, DQR/EQR 6, Beispiel: ehemaliger Meister, jetzt Bachelor Professional in Pferdewirtschaft*
  • Fortbildungsstufe 3: Master Professional, Voraussetzung Bachelor Professional, 1600 h Fortbildungsumfang, DQR/EQR 7, Beispiel: Master Professional in Pferdewirtschaft*

* Die kursiv geschriebenen Abschlussnamen sind vermutet, nicht offiziell