Ende Februar: Jetzt schon wieder an Bodenproben denken!

Sobald nach diesem Wintereinbruch die Böden wieder aufgetaut sind, kann und sollten Bodenproben vom Dauergrünland genommen werden.

Die LUFAs (Landwirtschaftliche Untersuchungs- und Forschungsanstalten) haben auf ihrer Internetseite hervorragende Anleitungen, wie die Bodenproben zu nehmen sind. Dabei ist sorgfältiges Arbeiten Pflicht, denn 300 – 500 g Boden geben die Realität einer ganzen Weide/ Wiese wieder.

Beim Dauergrünland für Pferde ist eine Standard- Bodenprobe absolut ausreichend. Standard- Bodenprobe bedeutet immer: P, K, Mg, pH- Wert für den Ca- Bedarf.

Eine Nmin- Untersuchung ist nicht notwendig. Bei der N- Düngung ist sowohl die Schonung der Umwelt, die Futtermittelqualität als auch die Ertragserwartung in eine vertretbare Balance zu bringen. Diese Abwägung ist ein typischer Prozess in der nachhaltigen Bewirtschaftung eines Betriebes. Es gilt die drei Faktoren Umwelt, Ökonomie und Soziales in Einklang zu bringen.

Als Idealdüngemenge eines Wachstumsjahres für den Pflanzennährstoff Stickstoff (N) gilt:

50 – 70 kg N/Jahr/Hektar

Alle angehenden Pferdewirtschaftsmeisterinnen/er, die in diesem Jahr ihr Projekt beginnen, sollten grundsätzlich alle Dauergrünlandflächen beprobten, damit, gleich wie das Projekt dann verläuft, immer auch Untersuchungswerte vorliegen. Sollte sich nämlich im Laufe des Projektes herausstellen, dass Bodenproben hätten vorliegen sollen oder müssen, sind diese nachträglich nicht mehr zu beschaffen. Im schlimmsten Falle muss das Projekt wiederholt werden.

Nehmen wir einmal an, zu einem bestimmten Zeitpunkt bekommen Eure Pferde Koliken oder Hufprobleme. Dann wäre es für Euer Projekt segensreich, mit dieser Situation umzugehen und diesen Prozess zu dokumentieren. Sichere und professionelle Aussagen sind dann aber nur zu machen, wenn genaue Aussagen zur Nährstoffversorgung des Grünlandes vorliegen. Und das geht ohne Bodenprobe nicht seriös.

Ich will auch darauf hinweisen, dass in vielen Fällen eine ordnungsgemäße Beprobung zur guten fachlichen Praxis eines Pferdebetriebes  und deshalb zur pflichtgemäßen Aufgabe des Betriebsleiters/in gehört. Und deshalb gehören Bodenproben zum Standardgeschäft und somit in ein Projekt, auch wenn es sich vorrangig nicht mit dem Grünlandmanagent beschäftigt.

Hier in der Eingangsbearbeitung landen Eure Bodenproben und werden in die Laborbehältnisse umgefüllt. Wer seine nicht lesbar und dauerhaft beschriftet hat, wird sie nie wiederfinden.

Praxistipp:

  • Hilfreich bei der Probennahme ist ein Grünland- Bohrstock, den die LUFA NRW für 45.- anbietet. Dort können gleich die kostenfreien Bodenprobentüten, Antragsformulare und Anleitungen mitbestellt werden.
  • Die regionalen LUFAs Eures Bundeslandes findet Ihr hier: www.vdlufa.de . Auf der Seite könnt Ihr dann auch sehen, ob es Probentüten, Abholpunkte gibt oder Infomaterial heruntergeladen werden kann.
  • Generell könnt Ihr jede LUFA in Deutschland nutzen. Dennoch empfehle ich den regionalen Anbieter, weil die Düngeempfehlungen dann auch regional sind, denn zwischen einer Marsch- und einer Almweide gibt es mehr als minimale Unterschiede. Und ob sich die Niedersachsen mit Almen auskennen?
  • Eine Bodenprobe (P,K,Mg,pH) kostet durchschnittlich zwischen 10 – 20 €.
  • Wenn Ihr Probleme mit der Probennahme habt, weil Euch die Erfahrung fehlt, dann fragt einfach mal bei einem gut arbeitenden Landwirtschaftsmeister nach. Der sagt Euch auch, um welche Bodenart es sich handelt.

Stickstoffdüngung der Pferdeweiden

Entsprechend der neuen Düngeverordnung sind folgende Richtwerte bei der Düngung von Pferdeweiden einzuhalten:

  • Die Pflanzennährstoffe Phosphor (P), Kalium (K), Magnesium (Mg) sowie Calcium (Ca) sind erst nach einer Bodenprobe und entsprechender Düngeempfehlung der Landwirtschaftlichen Untersuchungs- und Forschungsanstalt (LUFA) vorzunehmen. Das Ergebnis der Bodenprobe (1. Seite) sowie die Düngeempfehlung (2. Seite) sind bis zu 10 Jahre aufzuheben. Eine Düngung der Grundnährstoffe ohne Bodenprobe und Düngeempfehlung ist nicht zulässig! Das Einhalten der Düngeverordnung ist Voraussetzung für die Beantragung von Subventionen.
  • Der Nährstoff Stickstoff (N) kann entweder über eine Bodenprobe (Anlieferung im gekühlten Zustand zur LUFA!) oder aber, da kostenintensiv und umständlich, anhand der folgenden Höchstwerte der neuen Düngeverordnung vorgenommen werden:

Stickstoffdüngung von Pferdeweiden nach den Vorschriften der neuen Düngeverordnung

KulturErtragsniveauN- DüngungAnpassung an Bodenart
Weide extensiv65 dt/TM/ha/a65 kg N/ha/a
Weide intensiv90 dt/TM/ha/a130 kg N/ha/a
Anteil organische Masse (oM)Abschläge in %
schwach bis stark humoser Bodenbis 8% - 10%
stark bis stark humoser Boden8% bis 15% - 30%
anmooriger Boden15% bis 30%-50%
Niedermoormehr als 30%-80%
Auch für Pferdehalter gilt die neue Düngeverordnung. Entsprechend den Vorgaben der Verordnung ist das Weidemanagement zu planen und durchzuführen. Die extensive Weideführung ist die Idealkombination bei ökonomischer und gleichzeitig ökologischer Betrachtung. Eine extensive Weideführung kommt den Bedürfnisses der Pferde wesentlich besser nach, als intensiv gedüngtes Grünland. Interessant ist der Vergleich des Düngebedarfes einer extensiven und Intensiven Pferdeweide: Eine 100%ige Steigerung der Düngung mit doppelten Kosten erzielt lediglich eine Ertragssteigerung von nur knapp 40%.