Entsprechend der neuen Düngeverordnung sind folgende Richtwerte bei der Düngung von Pferdeweiden einzuhalten:
- Die Pflanzennährstoffe Phosphor (P), Kalium (K), Magnesium (Mg) sowie Calcium (Ca) sind erst nach einer Bodenprobe und entsprechender Düngeempfehlung der Landwirtschaftlichen Untersuchungs- und Forschungsanstalt (LUFA) vorzunehmen. Das Ergebnis der Bodenprobe (1. Seite) sowie die Düngeempfehlung (2. Seite) sind bis zu 10 Jahre aufzuheben. Eine Düngung der Grundnährstoffe ohne Bodenprobe und Düngeempfehlung ist nicht zulässig! Das Einhalten der Düngeverordnung ist Voraussetzung für die Beantragung von Subventionen.
- Der Nährstoff Stickstoff (N) kann entweder über eine Bodenprobe (Anlieferung im gekühlten Zustand zur LUFA!) oder aber, da kostenintensiv und umständlich, anhand der folgenden Höchstwerte der neuen Düngeverordnung vorgenommen werden:
Stickstoffdüngung von Pferdeweiden nach den Vorschriften der neuen Düngeverordnung
Kultur | Ertragsniveau | N- Düngung | Anpassung an Bodenart |
---|---|---|---|
Weide extensiv | 65 dt/TM/ha/a | 65 kg N/ha/a | |
Weide intensiv | 90 dt/TM/ha/a | 130 kg N/ha/a | |
Anteil organische Masse (oM) | Abschläge in % | ||
schwach bis stark humoser Boden | bis 8% | - 10% | |
stark bis stark humoser Boden | 8% bis 15% | - 30% | |
anmooriger Boden | 15% bis 30% | -50% | |
Niedermoor | mehr als 30% | -80% |